Neu DGUV Information 213-730 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien
Die Gefahrstoffverordnung fordert die Unternehmen in §6 auf, Art und Ausmaß der Exposition der Beschäftigten zu ermitteln. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Die Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) stellen ein geeignetes Beurteilungsverfahren für die inhalative Exposition gegenüber mineralischen Stäuben beim manuellen Ein- und Ausbetten sowie beim Strahlen zahntechnischer Werkstücke dar. Diese EGU basierten auf Messungen von Stäuben (A-Staub, E-Staub, Quarz, Cristobalit) an entsprechenden Arbeitsplätzen. Sie können bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz[2] und §3 Betriebssicherheitsverordnung[3] sowie bei der Festlegung der Maßnahmen mit herangezogen werden. Die Verpflichtungen zum Einsatz von Stoffen und/oder Verfahren mit geringerem Risiko, zur Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen und zur Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten bleiben bestehen.
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