Neu DGUV Information 213-584 „Verfahren zur Bestimmung von Kohlenstoffmonoxid“
Die DGUV Information enthält die beiden von den Unfallversicherungsträgern anerkannten Verfahren, mit denen die Konzentration krebserzeugender keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen gemessen werden können. Das sind die direktanzeigende, kontinuierliche Konzentrationsmessung von Kohlenstoffmonoxid mit einem nicht dispersiven Infrarot-Absorptionsfotometer (NDIR) und die direktanzeigende, kontinuierliche Konzentrationsmessung von Kohlenstoffmonoxid mit einem Fourier-Transform-Infrarot-Spektrometer (FTIR).
Detailliertere Informationen finden Sie hier