Neu DGUV Information 213-111 Quarzhaltiger Staub in der Keramischen Industrie | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 213-111 Quarzhaltiger Staub in der Keramischen Industrie – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 213-111 Quarzhaltiger Staub in der Keramischen Industrie

Die DGUV Information 213-111 beschreibt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie Schutzmaßnahmenkonzepte für Arbeitsbereiche in der keramischen Industrie, in denen der geltende Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m3 für Quarz (A-Staub) derzeit noch nicht eingehalten werden kann. Diese Branchenlösungen wurden gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe 559 „Quarzhaltiger Staub“ entwickelt.

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