Neu DGUV Information 209-095 Quarzhaltiger Staub in der Gießerei-Industrie – Branchenlösungen gemäß TRGS 559 | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 209-095 Quarzhaltiger Staub in der Gießerei-Industrie – Branchenlösungen gemäß TRGS 559 – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 209-095 Quarzhaltiger Staub in der Gießerei-Industrie – Branchenlösungen gemäß TRGS 559

Die DGUV Information 209-095 beschreibt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie Schutzmaßnahmenkonzepte für Arbeitsbereiche in der Gießerei-Industrie, in denen der geltende Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m³ für Quarz (A-Staub) derzeit noch nicht eingehalten werden kann. Diese Branchenlösungen wurden gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe 559 „Quarzhaltiger Staub“ entwickelt.

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Mai 2023.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier