Neu DGUV Information 208-051 „Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 208-051 „Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 208-051 „Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern“

Etwa 90 Prozent des globalen Güterverkehrs erfolgen heute mithilfe von Frachtcontainern. Das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern für Kontrollzwecke oder zum Warenumschlag ist mit vielfältigen Gefährdungsmöglichkeiten und Gesundheitsrisiken für den Menschen verbunden, u.a. durch Gase, Dämpfe oder Schimmelpilze, die die Atemwege belasten. Darüber hinaus bestehen auch vielfältige Unfallgefahren, zum Beispiel durch herabfallendes oder umstürzendes Ladegut.

Diese DGUV Information 208-051 behandelt, unabhängig vom Transportweg, die Gefahren beim Öffnen oder Entladen von Frachtcontainern, die für Beschäftigte sowie andere Personen entstehen können. Tätigkeiten bei der Kontrolle von Frachtcontainern beispielsweise durch Behörden sind eingeschlossen.

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