Neu DGUV Information 205-027 „Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr“
Die Europäische Union hat Gewalt am Arbeitsplatz definiert als „Vorfälle, bei denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder auf dem Weg von und zu dieser missbraucht, bedroht oder angegriffen werden, inklusive der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Drohung gegen ihre Sicherheit, Wohlbefinden und Gesundheit.“
Auch im Bereich der Hilfeleistungsorganisationen und der Feuerwehren kann es vorkommen, dass Einsatzkräfte beschimpft, bedroht oder gar körperlich angegriffen werden. Das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ des Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV hat daher die DGUV Information 205-027 „Prävention von und Umgang mit Ãœbergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr“ erstellt. Diese DGUV Information gibt Hinweise und Tipps wie der Einsatzbetrieb so organisiert werden kann, dass Konfliktsituationen gar nicht erst entstehen bzw. nicht eskalieren. Es geht dabei stets darum Ãœbergriffe von vorne herein zu verhindert bzw. die negativen psychischen und physischen Folgen von Ãœbergriffen bei den Einsatzkräften zu minimieren.
Detailliertere Informationen finden Sie hier