Neu DGUV Information 203-082 „Herstellung von Batterien – Handlungshilfe für Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 203-082 „Herstellung von Batterien – Handlungshilfe für Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 203-082 „Herstellung von Batterien – Handlungshilfe für Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“

Die DGUV Information 203-082 „Herstellung von Batterien – Handlungshilfe für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ gibt im Rahmen des Kombinationsmodells eine Hilfestellung, wie die Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ in der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt werden können. Die DGUV Information bezieht sich auf die Herstellung von Batterien, in denen Cadmium, Cobalt und Nickel sowie deren Verbindungen zum Einsatz kommen, insbesondere auch auf die Herstellung nickelbasierter Batteriesysteme sowie von Lithium-Akkumulatoren.

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