Neu DGUV Grundsatz 309-013 „Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung“
Der DGUV Grundsatz 309-013 legt Inhalt und Dauer der Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde nach ​§ 5 der L​ärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung f​ür:
- die Durchf​ührung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition,
- die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitspl​ätzen für Hand-Arm-Vibrationen,
- die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitspl​ätzen f​ür Ganzk​örper-Vibrationen.
Detailliertere Informationen finden Sie hier