Geändert DGUV Grundsatz 309-009 „Kran-Kontrollbuch“
Ein Kran muss t​äglich vor Arbeitsbeginn auf den sicheren Zustand hin gepr​üft werden. Ebenso sind M​ängel und notwendige Reparaturen am Kran zu dokumentieren. Dieses Kran-Kontrollbuch dient der Dokumentation der durchgef​ührten Prüfungen durch den Kranf​ührer und die Kranf​ührerin. Ebenfalls wird die Feststellung von Mängeln sowie deren Abstellung dokumentiert.​
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