Neu DGUV Grundsatz 306-001 Traumatische Ereignisse – Prävention und Rehabilitation
Dieser DGUV Grundsatz richtet den Fokus auf traumatische Ereignisse. Dabei handelt es sich um plötzlich auftretende Extremsituationen. Diese beinhalten die Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthaften Gesundheitsschäden oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen oder anderer Person(en).
Traumatische Ereignisse sind selten, stellen für die Betroffenen jedoch eine massive Beanspruchung dar. Das Spektrum traumatischer Ereignisse im Arbeitskontext ist groß. Typische Ereignisse sind beispielsweise Betriebsunfälle, tätliche Übergriffe, Raubüberfälle, Bedrohungen, Verkehrsunfälle, Rettungseinsätze. Ein Psychotrauma ist eine psychische Verletzung, eine seelische Wunde. Sie kann entstehen, wenn Menschen eine außergewöhnliche, nicht alltägliche Belastungssituation erleben, die ihre psychischen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt und Betroffene dabei Angst, Hilflosigkeit und Kontrollverlust erleben. Die durch Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten erlittenen psychischen Gesundheitsschäden und deren Folgen sind mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen oder zu mildern. Im Fokus stehen dabei die schnelle medizinischpsychologische Hilfe sowie die dauerhafte berufliche/schulische und soziale Wiedereingliederung. Durch frühzeitiges Erkennen relevanter Symptome, rasches Handeln und aktives Steuern der Heilbehandlung soll die Entwicklung oder Chronifizierung einer psychischen Störung verhindert und die Teilhabe gesichert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet dies alles aus einer Hand. Damit wird deutlich, dass nur ein gemeinsames Vorgehen von Prävention und Rehabilitation in Bezug auf traumatische Ereignisse zielführend ist. Dieser Grundsatz veranschaulicht das Gesamtkonzept im Umgang mit traumatischen Ereignissen und ist zugleich Anspruch für die tägliche Arbeit der Unfallversicherungsträger in Deutschland.
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