Neu DGUV Grundsatz 304-002 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 304-002 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Neu DGUV Grundsatz 304-002 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

Der Grundsatz informiert über die Anforderungen an Stellen zur Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern und nennt Kriterien für die Feststellung der Eignung von Stellen zur Aus- und Fortbildungen von Lehrkräften für den Betriebssanitätsdienst.

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