Neu BGHM Information 108: Be- und Entladen von Fahrzeugen | Regel-Recht aktuell Neu BGHM Information 108: Be- und Entladen von Fahrzeugen – Regel-Recht aktuell
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Neu BGHM Information 108: Be- und Entladen von Fahrzeugen

Kleine und mittelgroße Betriebe setzen für den Transport ihrer Erzeugnisse unterschiedliche Fahrzeuge ein, häufig Pkw-Kombifahrzeuge, Transporter oder auch kleine Lkw. Großbetriebe beauftragen dagegen meist Speditionen mit der Auslieferung ihrer Produkte – teilweise verfügen sie auch über einen eigenen Fuhrpark. Fachleute sehen einen Unfallschwerpunkt beim Be- und Entladen an der Laderampe und betonen, dass sich durch eine optimale Arbeitsorganisation und Schutzvorrrichtungen viele dieser Unfälle vermeiden ließen. Besondere Aufmerksamkeit ist beim Anfahren an die Ladestelle, beim Andocken sowie beim Be- und Entladen der verschiedenen Produkte erforderlich. Verantwortlich für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine „regelgerechte“ Ladungssicherung sind alle an den Transportvorgängen Beteiligten: Absender, Verlader, Frachtführer, Fahrzeughalter sowie Fahrzeugführende. Um ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden zu können, müssen alle Beteiligten wissen, welche Pflichten sie erfüllen müssen, wenn sie einen Transport organisieren und in der Praxis durchführen.

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