Neu BattDG Batterierecht-Durchführungsgesetz
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien
Am 07.10.2025 trat das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft, durch welches das deutsche Batterierecht an die europäische Batterieverordnung zur Neuordnung der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien (EU-BattVO) angepasst wird. Das UBA hat mit Bescheid die stiftung ear mit den hoheitlichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach BattDG beliehen.
- Aufgehoben: BattG – Batteriegesetz (abgelöst durch BattDG)
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