Neu Arbeitsmedizinische Empfehlung Wunschvorsorge | Regel-Recht aktuell Neu Arbeitsmedizinische Empfehlung Wunschvorsorge – Regel-Recht aktuell
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Neu Arbeitsmedizinische Empfehlung Wunschvorsorge

In der modernen Arbeitswelt bestehen vielfältige Belastungen, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Arbeitsmedizinische Vorsorge zielt auf individuelle Aufklärung, Beratung und Untersuchung der Beschäftigten in Bezug auf die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit. Dadurch sollen arbeitsbedingte Erkrankungen verhütet und frühzeitig erkannt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient zugleich der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung für die betreffende Person besteht. Im vertraulichen Raum und unter Verschwiegenheit des Betriebsarztes werden alle arbeitsbezogenen Gesundheitsfragen besprochen, mögliche Risiken identifiziert und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Abhilfe gefunden. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine wichtige Ergänzung von technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen. Denn auch wenn der Arbeitgeber alle nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen hat, können für den einzelnen Beschäftigten gesundheitliche Risiken verbleiben. Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten deshalb auf ihren Wunsch hin ermöglichen, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen.

Die vorliegende Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) beschreibt Zugangswege, Inhalte und Bestandteile der Wunschvorsorge; Praxisbeispiele veranschaulichen verschiedene Themen und zeigen Umsetzungsmöglichkeiten auf. Die AME richtet sich an Betriebsärzte und an die betrieblichen Sozialpartner, sowie an weitere Präventionsexperten, betriebliche Entscheidungsträger und nicht zuletzt an die Beschäftigten.

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