„Man ist gut beraten, sich an die Technischen Regeln zu halten“ | Regel-Recht aktuell „Man ist gut beraten, sich an die Technischen Regeln zu halten“ – Regel-Recht aktuell
Nachgefragt

„Man ist gut beraten, sich an die Technischen Regeln zu halten“

Jörg Feldmann, Pressereferent der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Bild: BAuA

Fast monatlich gibt es Änderungen im Technischen Regelwerk. Neue Technische Regeln kommen hinzu, bestehende werden geändert oder neugefasst. Doch wie entsteht überhaupt eine Technische Regel und welche Rechtskraft hat sie? Wir haben bei Jörg Feldmann, dem Pressereferenten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nachgefragt.

Welche Anlässe führen dazu, dass eine neue Technische Regel veröffentlicht oder eine bestehende geändert wird?

Die Gründe sind im Einzelfall natürlich unterschiedlich. Generell lässt sich aber sagen, dass der technische Fortschritt, neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse oder veränderte Arbeitsbedingungen dazu führen können, dass neue Technische Regeln veröffentlicht oder bestehende geändert werden. Ebenso können geänderte gesetzliche Vorgaben ein Anlass sein.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Wenn zum Beispiel die MAK-Werte-Kommission feststellt, dass ein Stoff krebs verursacht, dann muss der Ausschuss für Gefahrstoffe, kurz AGS, tätig werden. Das kann dann dazu führen, dass eine bestehende Technische Regel geändert oder eine neue erarbeitet wird.

Und wer erarbeitet dann die neue Technische Regel?

Die Technischen Regeln werden von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet. Diese sind der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt, die auch die Geschäftsführung über die Ausschüsse hat. Insgesamt gibt es zurzeit sechs Ausschüsse. Das sind der Ausschuss für Arbeitsmedizin, der Ausschuss für Arbeitsstätten, der Ausschuss für Betriebssicherheit, der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe, der schon erwähnte Ausschuss für Gefahrstoffe und der Ausschuss für Produktsicherheit. Die Ausschüsse arbeiten im Sinne eines einheitlichen Vorschriften- und Regelwerks eng zusammen und beraten das BMAS in Fragen des Arbeitsschutzes. Sie ermitteln den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie der neusten gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und beraten wie die Schutzziele aus den übergeordneten Gesetzen, wie etwa dem Arbeitsschutzgesetz, und Verordnungen erreicht werden können.

In den Ausschüssen sitzen also Arbeitswissenschaftler?

Die auch, ja, aber nicht nur. Die Ausschüsse setzen sich paritätisch zusammen aus Vertretern der Länderbehörden, der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Mitglieder werden meist für vier Jahre berufen. Entscheidungen werden möglichst im Konsens gefasst.

Wenn Entscheidungen im Konsens gefasst werden, wird die Erarbeitung einer neuen Technischen Regel wahrscheinlich kein Schnellschuss sein.

Nein, das ist es nicht. Die Dauer hängt natürlich davon ab wie strittig ein Thema ist oder bestimmte Erkenntnisse sind. Es wird diskutiert, was technisch machbar und welches Risiko tragbar ist oder wie Gefährdungen vermieden werden können. Das dauert natürlich – auch weil die Mitglieder unterschiedliche Interessen haben. Aber selbst bei einem Konsens muss man von einer Dauer von einem bis zwei Jahren ausgehen. Die Ausschüsse treffen sich nur zwei bis dreimal im Jahr. Vorbereitet werden die Sitzungen von Unterausschüssen, Projektgruppen oder Arbeitskreisen. Das Gute an den Konsensentscheidungen ist aber, dass sie hinterher von allen Teilnehmern getragen werden.

Und welche Rechtkraft haben Technische Regeln?

Technische Regeln haben eine Vermutungswirkung und konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnungen. Das heißt, wenn ein Unternehmen die Vorgaben der Technischen Regel einhält, kann es davon ausgehen, dass es damit die Anforderungen der jeweiligen Verordnung rechtssicher erfüllt. Das heißt, Unternehmen können von den Vorgaben auch abweichen. Aber dann müssen sie gut begründen warum. Auf jeden Fall sollten sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Und es wäre auch ratsam, sich vorher bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Rat einzuholen. Gleichzeitig dienen Technische Regeln als ein Maßstab für das Beratungs- und Vollzugshandeln der Aufsichtsbehörden. Und im Fall der Fälle berufen sich natürlich auch Gerichte bei ihren Entscheidungen auf das Technische Regelwerk. Man ist also gut beraten, sich an die Technischen Regeln zu halten.

Vielen Dank für das Interview!