„Ich hoffe, dass der bürokratische Aufwand nicht zu hoch ist“ | Regel-Recht aktuell „Ich hoffe, dass der bürokratische Aufwand nicht zu hoch ist“ – Regel-Recht aktuell
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„Ich hoffe, dass der bürokratische Aufwand nicht zu hoch ist“

Kloth_Michael

Bild: VDSI

Seit rund einem halben Jahr ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) in Kraft. Michael Kloth, Vorstand des Ressorts Nationale Zusammenarbeit des VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V., spricht im Interview mit Regel-Recht aktuell über die Auswirkungen und Ziele des neuen Gesetzes und erklärt, was Unternehmen jetzt unbedingt beachten sollten.

Das Präventionsgesetz soll die Gesundheit der Menschen in allen Lebensbereichen verbessern. Kann es diesem Anspruch überhaupt gerecht werden?

Das wird sich zeigen. Ziel ist es ja, alle Lebenswelten zu betrachten und Maßnahmen zu ergreifen. Wir sehen uns veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt gegenüber, psychische Erkrankungen nehmen zu, da ist eine effektive Gesundheitsförderung  notwendig und zielführend. Berücksichtigt werden sollen ja auch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Lebenswelten. Was vor allem deswegen sinnvoll ist, da eine solitäre Betrachtung einzelner Lebenswelten nicht alle Einflüsse und Aktionsmöglichkeiten erfassen kann.

Welche Auswirkungen wird das Präventionsgesetz auf Unternehmen haben?

Alle Akteure, die sich um die Gesundheit der Beschäftigten kümmern, werden künftig zusammenarbeiten, was bisher nur vereinzelt der Fall war. Das Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung wird gestärkt. Und sicherlich werden die Beschäftigten gesünder werden – langfristig betrachtet. In welchen Zeiträumen wir denken müssen, kann ich aber leider nicht sagen, das werden wir sehen. Ziel ist es ja unter anderem, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, damit mehr Beschäftigte bis zum Regeleintritt in den Ruhestand arbeiten können.

Was müssen Unternehmen unbedingt beachten?

Zunächst erst einmal nicht besonders viel. Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können von den Krankenkassen nun besser unterstützt werden. Ist ein Betrieb an solchen Maßnahmen interessiert, sollte er sich zunächst mit seinem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und dann gegebenenfalls auf die Krankenkassen zugehen und um Unterstützung werben. Beide, also Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, sind übrigens expressis verbis im Präventionsgesetz als zu beteiligende Akteure genannt.

Wo sehen Sie Schwächen, wo sehen Sie Stärken des Gesetzes?

Das Präventionsgesetz ist ein Artikelgesetz, mit dem sehr viele andere Gesetze geändert werden.  Da wird es sicherlich Schwächen geben, die sich in der Umsetzung zeigen werden. Ich hoffe nur, dass der bürokratische Aufwand nicht so hoch ist, dass er für viele Unternehmen eine kaum oder nicht zu überwindende Hürde darstellt.

Welche Position vertritt der VDSI?

Wir begrüßen es, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Präventionsgesetz als zu beteiligende Fachleute genannt werden. Wer könnte sonst Gefährdungen und Belastungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind, besser beurteilen? Das gilt natürlich auch für die daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen von Beschäftigten. Das Hauptziel des Präventionsgesetzes besteht ja darin, Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten fördern. Das geht nur, wenn Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz eng miteinander verknüpft sind. Für uns ist das Präventionsgesetz deshalb Ansporn, unsere Position mit Sach- und Fachverstand in die Diskussionen und in die betriebliche Gesundheitsförderung einzubringen.

Vielen Dank  für das Interview.