Geänderte Verordnung (EU) Nr. 2016/1179 | Regel-Recht aktuell Geänderte Verordnung (EU) Nr. 2016/1179 – Regel-Recht aktuell
EU-Verordnung

Geänderte Verordnung (EU) Nr. 2016/1179

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Verordnung wurde geändert. Artikel 1, Absatz 2 gilt mit Wirkung vom 1. Juni 2017. Abweichend von Absatz 2 dürfen Stoffe und Gemische bereits vor dem 1. März 2018 in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

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