Geändert Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Richtlinie 2013/35/EU bis zum 1. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen. Kern der Umsetzungsmaßnahme ist eine auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gestützte neue Rechtsverordnung (EMFV – Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern). Ferner wird das Verordnungsgebungsverfahren genutzt, um einige erforderliche Änderungen in der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm-VibrationsArbSchV) und in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) durchzuführen. Artikel 1 setzt alle Teile der EU-Richtlinie zu elektromagnetischen Feldern bis auf den Aspekt der Gesundheits-überwachung in nationales Recht um. Der Teil der Gesundheitsüberwachung ist bereits über die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge umgesetzt. Artikel 2 enthält Änderungen der LärmVibrationsArbSchV. Artikel 3 enthält Änderungen der OStrV. Artikel 4 regelt das Inkrafttreten.
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