Geändert Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung (VSG 1.2)
Die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 1.2 hat sich geändert, was bedeutet, dass sich auch die Regeln der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung für Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau geändert haben. Vor allem für Betriebe, die die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach dem LUV-Modell gewährleisten, gibt es Änderungen. Unter anderem gilt die alternative Betreuung jetzt nur noch für Unternehmen, die nicht mehr als 20 Menschen beschäftigen, zu denen jetzt auch Familienangehörige gezählt werden müssen. Zudem haben sich die Fristen und Regelungen für Schulungen geändert.
Detailliertere Informationen finden Sie hierÂ