Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert und ergänzt worden.
- In Anlage 1 Abschnitt 1 wird unter “Verwendete Abkürzungen, Ziffern und Erläuterungen” folgende neue Bemerkung 7 eingefügt: (7): Für Cadmium und Cadmium-Verbindungen ist ein AGW in der E-Staubfraktion festgelegt, siehe hierzu TRGS 900.
- In Anlage 1 Tabelle 1 „Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ wird
- a) der Stoffeintrag zu Bromethylen bzw. Cadmium geändert,
- b) bei den Stoffeinträgen zu Epichlorhydrin und 4,4‘-Methylen-bis(2-chloranilin) (MOCA) der Eintrag in der Spalte Festlegung jeweils in “12/2020” geändert.
- In Anlage 1 Abschnitt 4 “Verzeichnis der CAS-Nummern” wird folgender Eintrag ergänzt: 593-60-2 Bromethylen (Vinylbromid)
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