Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden. Folgendes wurde geändert:

In Anlage 1 Tabelle 1 „Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ lautet der Stoffeintrag zu Aluminiumsilikatfasern neu „Aluminiumsilikatfasern (feuerfeste Keramikfasern gemäß Richtlinie 2004/37/EG)“.

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