Geändert TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Die TRBS 1201 Teil 1 ist geändert worden. Geändert wurden:
Der Anhang 3 „Zusätzliche Prüfungen bei erlaubnisbedürftigen Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummern 3 bis 7 BetrSichV“ wird wie folgt geändert:
- Die bisherige Abschnittsnummerierung „3.3.2.2“ wird zu Abschnittsnummerierung „3.3.1.2“.
- Die bisherige Abschnittsnummerierung „3.3.2.3“ wird zu Abschnittsnummerierung „3.3.1.3“.
- Die bisherige Abschnittsnummerierung „3.3.3“ wird zu Abschnittsnummerierung „3.3.2“.
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