Geändert TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
In der Änderung vom 3. Juli 2018 wurde die TRBA 400 um Nummer 6 „Berücksichtigung psychischer Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen“ und Anlage 6 „Weitergehende Informationen zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen psychischer Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen“ ergänzt.
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