Geändert Entwurf DIN EN 61010-2-061:2018-03; VDE 0411-2-061:2018-03 Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte – Teil 2-061: Besondere Anforderungen an Labor-Atomspektrometer mit thermischer Atomisierung und Ionisation (IEC 66/643/CDV:2017); Deutsche Fassung prEN 61010-2-061:2017
Teil 1 der internationalen Normenreihe IEC 61010 legt die Sicherheitsanforderungen fest, die allgemein für alle Geräte, die zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören, anwendbar sind.
Für bestimmte Arten von Geräten werden diese Anforderungen ergänzt oder abgeändert durch die spezifischen Anforderungen eines oder mehrerer spezieller Teile 2 der Normenreihe. Diese Teile müssen immer in Verbindung mit den Anforderungen von Teil 1 der Normenreihe gelesen und angewendet werden. Eine Aufstellung aller Teile der internationalen Normenreihe IEC 61010 mit dem allgemeinen Titel „Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte“ kann auf der Internetseite von IEC eingesehen werden. Dieser Teil 2-061 (IEC 61010-2-030) der Normenreihe IEC 61010 muss zusammen mit der neuesten Ausgabe von IEC 61010-1 angewendet werden. Der hier vorliegende Teil IEC 61010-2-061 wurde auf Basis der dritten Ausgabe (2010) von IEC 61010-1 einschließlich ihrer Änderung A1 (2016) erarbeitet. Dieser Teil 2-061 ergänzt oder modifiziert die korrespondierenden Abschnitte von IEC 61010 1, wodurch diese Norm in IEC 61010-2-061 „Besondere Anforderungen für Geräte mit Prüf- oder Messstromkreisen“ überführt wird. Wenn ein bestimmter Unterabschnitt von Teil 1 nicht in diesem Teil 2 erwähnt ist, dann gilt dieser Unterabschnitt, soweit er vernünftigerweise zutreffend ist. Wenn in diesem Teil „Ergänzung“, „Modifikation“, „Ersatz“ oder „Löschung“ angegeben wird, sind die betroffenen Anforderungen, Prüfbedingungen oder Anmerkungen von Teil 1 entsprechend anzupassen. In dieser Norm a) sind folgende Schriftarten verwendet: – Anforderungen: in Normalschrift; – ANMERKUNGEN: in Kleinschrift; – Prüfungen: in Kursivschrift; – Begriffe, die überall in dieser Norm verwendet werden und im Abschnitt 3 definiert sind: IN KAPITÄLCHEN; b) sind Unterabschnitte, Bilder, Tabellen und Anmerkungen, die im Vergleich zum Teil 1 zusätzlich aufgenommen sind, fortlaufend ab 101 nummeriert. Zusätzliche Anhänge sind beginnend mit AA und zusätzliche Auflistungspunkte sind beginnend mit aa) bezeichnet. Der hier vorliegende Teil IEC 61010-2-061 „Besondere Anforderungen für Geräte mit Prüf- oder Messstromkreisen“ der internationalen Normenreihe IEC 61010 gilt für elektrisch betriebene Labor-Atomspektrometer mit thermischer Atomisierung. Dies beinhaltet zum Beispiel Atomabsorptionsspektrometer, Emissions-Flammenphotometer, Atomfluoreszenzspektrometer, induktiv gekoppelte Plasmaspektrometer, mikrowellenangeregte Plasmaspektrometer und Massenspektrometer, alle mit thermischer Atomisierung und lonisation, einschließlich der Leitungen und Anschlüsse, die vom Hersteller für den Anschluss an externe Versorgungsquellen mitgeliefert werden. Wenn das ganze Gerät oder ein Teil des Gerätes in den Anwendungsbereich sowohl dieser Norm als auch in den Anwendungsbereich eines anderen Teils 2 oder von mehreren anderen Teilen 2 der Normenreihe IEC 61010 fällt, sind die Anforderungen dieser anderen Normen des Teils 2 ebenfalls zu berücksichtigen. Dieses Dokument gilt nicht für in der Gaschromatographie verwendete thermische Atomisations-Detektoren (Flammen-Ionisations-Detektoren). Zuständig ist das DKE/K 913 „Sicherheitsanforderungen an typische Geräte, Einrichtungen und Systeme für Labor und Unterricht“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Gegenüber DIN EN 61010-2-061 (VDE 0411-2-061):2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Dokument wurde technisch und redaktionell überarbeitet und insbesondere an Aufbau und Erscheinungsbild der aktuellen Fassung von DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1):2011-07 einschließlich ihrer Änderung A1 angepasst; b) Ergänzte Toleranzen für die Stabilität des Generators für die Spannungsprüfung in Abschnitt 6; c) Hinzugefügte Anforderungen in Abschnitt 15 an Verriegelungssysteme, die elektrische/elektronische oder programmierte elektronische Komponenten enthalten
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