Geändert DIN EN ISO 4254-5:2018-12 Landmaschinen – Sicherheit – Teil 5: Kraftbetriebene Bodenbearbeitungsgeräte (ISO 4254-5:2018); Deutsche Fassung EN ISO 4254-5:2018
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Dieses Dokument, das zusammen mit ISO 4254-1 anzuwenden ist, legt sicherheitstechnische Anforderungen und deren Überprüfung für die Gestaltung und Konstruktion von angebauten, aufgesattelten und gezogenen kraftbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, fest. Zusätzlich legt es fest, welche Informationen zum sicheren Umgang (einschließlich Restrisiken) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Dieses Dokument behandelt signifikante Gefährdungen (wie in Anhang A angegeben), Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für kraftbetriebene Bodenbearbeitungsgeräte, die bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen eingesetzt werden, relevant sind (siehe Abschnitt 4).
Dieser Teil von ISO 4254 gilt nicht für: – Spatenmaschinen; – Maschinen mit Einrichtungen, die für die Bearbeitung zwischen zwei in der gleichen Reihe aufeinander folgende Pflanzen zurückgezogen werden können. Dieses Dokument gilt nicht für Gefährdungen der Umwelt. Es gilt nicht für Gefährdungen in Bezug auf bewegliche Teile der Kraftübertragung (mit Ausnahme der Festigkeitsanforderungen für trennende Schutzeinrichtungen und Abweisbügel) und nicht für Gefährdungen, die bei Wartung oder Reparatur durch gewerbliches Servicepersonal auftreten. Spezifische straßenverkehrstechnische Anforderungen werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt.
Schwingungen werden bei angebauten, aufgesattelten und gezogenen Maschinen nicht als signifikante Gefährdung angesehen. Dieses Dokument gilt nicht für kraftbetriebene Bodenbearbeitungsgeräte, die vor dem Veröffentlichungsdatum hergestellt wurden. Wenn die in diesem Dokument festgelegten Anforderungen von Anforderungen in ISO 4254-1 abweichen, haben die Anforderungen dieses Dokumentes Vorrang vor den Festlegungen in ISO 4254-1 in Bezug auf Maschinen, die entsprechend den Anforderungen dieses Dokumentes gebaut und hergestellt wurden.
Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 23 „Tractors and machinery for agriculture and forestry“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 144 „Traktoren und land- und forstwirtschaftliche Maschinen“ im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN ISO 4254-5:2018. Gegenüber DIN EN ISO 4254-5:2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Abgleich mit ISO 4254-1:2013 (vollständiges Dokument);
- Ergänzung von Anforderungen zur Geräuschreduzierung (4.2);
- Redaktionelle Klarstellungen bezüglich des Schutzes der Arbeitswerkzeuge (4.3);
- Anpassung der Liste der signifikanten Gefährdungen (Anhang A);
- Norm redaktionell geändert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-16-02 „Bodenbearbeitung, Saat, Pflanzenpflege und Pflanzenschutz“ der Normengruppe Landtechnik des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der interessierten Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Diese Norm ersetzt DIN EN ISO 4254-5:2011-05 .
Beabsichtigter Ersatz zum 2018-12 für: DIN EN ISO 4254-5:2011-05 , DIN EN ISO 4254-5:2015-05 .
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Gegenüber DIN EN ISO 4254-5:2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Abgleich mit ISO 4254-1:2013 (vollständiges Dokument);
- Ergänzung von Anforderungen zur Geräuschreduzierung (4.2);
- Redaktionelle Klarstellungen bzgl. des Schutzes der Arbeitswerkzeuge (4.3);
- Anpassung der Liste der signifikanten Gefährdungen (Anhang A).
- Norm redaktionell geändert
Detailliertere Informationen finden Sie hier