Geändert DIN EN ISO 3691-5:2020-11 Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 5: Mitgängerbetriebene Flurförderzeuge (ISO 3691-5:2014 + AMD.1:2020); Deutsche Fassung EN ISO 3691-5:2015 + AC:2016 + A1:2020 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN ISO 3691-5:2020-11 Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 5: Mitgängerbetriebene Flurförderzeuge (ISO 3691-5:2014 + AMD.1:2020); Deutsche Fassung EN ISO 3691-5:2015 + AC:2016 + A1:2020 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN ISO 3691-5:2020-11 Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 5: Mitgängerbetriebene Flurförderzeuge (ISO 3691-5:2014 + AMD.1:2020); Deutsche Fassung EN ISO 3691-5:2015 + AC:2016 + A1:2020

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

DIN EN ISO ISO 3691-5 gilt für Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für die Prüfung der folgenden Arten von mitgängerbetriebenen Flurförderzeugen (nachfolgend als Flurförderzeuge bezeichnet), ausgestattet mit Einrichtungen zur Beförderung von Lasten im normalen industriellen Einsatz, zum Beispiel Lastgabeln und Plattformen, oder integrierte Anbaugeräte für besondere Anwendungen:

  • Mitgängerbetriebene Spreizenstapler,
  • Gabelhochhubwagen,
  • Flurförderzeugen mit Tragfähigkeiten von höchstens 1 000 kg mit manuell und batterieelektrisch betriebenem Hub,
  • Niederhubwagen mit einer Hubhöhe bis zu 300 mm und einer Nenntragfähigkeit von bis zu 2 300 kg,
  • Scherenhubwagen mit Hubhöhen bis zu 1 000 mm oder einer Nenntragfähigkeit von höchstens 1000 kg mit manuell oder batterieelektrisch betriebenem Hub.

Diese Norm gilt für Flurförderzeuge, die entweder mit manuell oder mit batterieelektrisch betriebenem Hub auf glatten, ebenen und harten Oberflächen fahren. Eingebaute Batterieladegeräte gelten als Bestandteil des Flurförderzeuges. Anbaugeräte, die am Lastträger oder an den Lastgabeln angebaut sind und vom Anwender abgebaut werden können, gelten nicht als Teil des Flurförderzeuges. Diese Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und Abläufe bei genannten Flurförderzeugen, wenn sie wie vom Hersteller vorgesehen verwendet werden. Ebenso wird die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung (siehe Annex C) berücksichtigt.

Er stellt keine zusätzlichen Anforderungen an:

  1. klimatische Bedingungen,
  2. den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel extreme Umgebungsbedingungen, wie Kühlhauseinsatz, hohe Temperaturen, korrodierend wirkende Umgebung, starke magnetische Felder),
  3. elektromagnetische Verträglichkeit (Emission – Störfestigkeit),
  4. die Handhabung von Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen können (zum Beispiel geschmolzenes Metall, Säuren/Basen, strahlende Materialien, besonders zerbrechliche Lasten),
  5. die Handhabung hängender Lasten, die frei pendeln können,
  6. den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr,
  7. den direkten Kontakt mit Lebensmitteln,
  8. den Betrieb auf Neigungen oder auf Oberflächen, die nicht glatt, eben und hart sind,
  9. Hubsysteme mit Riemen,
  10. Heben von Personen, k) Flurförderzeuge, deren Kippmoment größer als 40 000 Nm ist,
  11. Scherenhubwagen, deren Hub durch externe Einrichtungen angetrieben wird (elektrisch, pneumatisch),
  12. Rollcontainer,
  13. Flurförderzeuge, die dafür vorgesehen sind, von motorkraftbetriebenen Fahrzeugen gezogen zu werden,
  14. Flurförderzeuge, die für spezielle Anwendungen ausgelegt sind (zum Beispiel Flurförderzeuge für Krankenhäuser, Servierwagen),
  15. windenbetriebene Flurförderzeuge,
  16. mobile Hubtische. Gefährdungen im Zusammenhang mit Lärm, Vibration und Sicht werden in dieser Norm nicht behandelt.

Regionale Anforderungen, zusätzlich zu jenen in diesem Teil von ISO 3691, sind in ISO/TS 3691-7 behandelt. Dieses Dokument (EN ISO 3691-5:2015/A1:2020) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 110 „Industrial Trucks“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 150 „Sicherheit von Flurförderzeugen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 3691-5:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Unter 6.2.3 wurde t) am Ende der Auflistung eingefügt (Informationen oder Anleitungen zur Veränderung des Flurförderzeugs);
  2. In 6.2.7 wurde der gesamte Unterabschnitt durch eine neue Formulierung (Verweisung auf ISO/TS 3691-8:2019 zur Veränderung von Flurförderzeugen außerhalb Europas) ersetzt;
  3. Tabelle ZA.1 „Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG“ wurde im informativen Anhang ZA ergänzt.

Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-42 AA „Sicherheit von Flurförderzeugen“ im Fachbereich „Fördertechnik“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Diese Norm ersetzt DIN EN ISO 3691-5:2017-02 .

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN ISO 3691-5:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. unter 6.2.3 wurde t) am Ende der Auflistung eingefügt (Informationen oder Anleitungen zur Veränderung des Flurförderzeugs);
  2. in 6.2.7 wurde der gesamte Unterabschnitt durch eine neue Formulierung (Verweisung auf ISO/TS 3691-8:2019 zur Veränderung von Flurförderzeugen außerhalb Europas) ersetzt;
  3. Tabelle ZA.1 „Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG“ wurde im informativen Anhang ZA ergänzt.

Detailliertere Informationen finden Sie hier