Geändert DIN EN ISO 21904-2:2020-06 Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren – Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Schweißrauch – Teil 2: Anforderungen an Prüfung und Kennzeichnung des Abscheidegrades (ISO 21904-2:2020); Deutsche Fassung EN ISO 21904-2:2020 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN ISO 21904-2:2020-06 Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren – Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Schweißrauch – Teil 2: Anforderungen an Prüfung und Kennzeichnung des Abscheidegrades (ISO 21904-2:2020); Deutsche Fassung EN ISO 21904-2:2020 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN ISO 21904-2:2020-06 Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren – Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Schweißrauch – Teil 2: Anforderungen an Prüfung und Kennzeichnung des Abscheidegrades (ISO 21904-2:2020); Deutsche Fassung EN ISO 21904-2:2020

Die Normenreihe ISO 15012 wurde umstrukturiert und erhielt die Nummer ISO 21904. ISO 21904-2 legt ein Verfahren zur Prüfung von Einrichtungen zum Abscheiden von Schweißrauch fest, um zu bestimmen, ob deren Abscheidegrad festgelegten Anforderungen entspricht. Dieses Dokument wurde vom Komitee ISO/TC 44 „Welding and allied processes“ Unterkomitee SC 9 „Health and safety“ unter Beteiligung von Experten aus dem nationalen Spiegelgremium NA 092-00-09 AA „Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und verwandte Verfahren“ erarbeitet.

Diese Norm ersetzt DIN EN ISO 15012-1:2013-08 .

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN ISO 15012-1:2013-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Die Normenreihe DIN EN ISO 15012 wurde umstrukturiert und erhielt die Nummer DIN EN ISO 21904. Die Aufteilung der neuen DIN-EN-ISO 21904-Reihe ist wie folgt:

    • Teil 1 enthält die allgemeinen Anforderungen;
    • Teil 2 enthält ein Prüfverfahren für den Abscheidegrad, das bisher in DIN EN ISO 15012-1:2013-08 festgelegt war;
    • Teil 3 enthält die Bestimmung des Erfassungsgrades von brennerintegrierten Absaugeinrichtungen;
    • Teil 4 enthält die Bestimmung des Mindestluftvolumenstromes; b) In DIN EN ISO 21904-2 wurden im Vergleich zu DIN EN ISO 15012-1:2013-08 die Formulierungen präzisiert.

Detailliertere Informationen finden Sie hier