Geändert DIN EN ISO 20347:2020-06 – Entwurf Persönliche Schutzausrüstung – Berufsschuhe (ISO/DIS 20347:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 20347:2020
Dieses Dokument legt Grundanforderungen und (freiwillige) Zusatzanforderungen an Berufsschuhe für allgemeine Zwecke fest. Es umfasst zum Beispiel die Behandlung mechanischer Risiken, der Rutschhemmung, thermischer Risiken und ergonomischer Merkmale. Es legt auch die Anforderungen an angepasste oder individuell angefertigte orthopädische Sicherheitsschuhe fest.
Dieses Dokument deckt aufgrund der Interaktion mit der Kleidung (zum Beispiel Hosen, die das Schuhwerk bedecken) und den Bedingungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Schmutz, Schlamm) nicht die Eigenschaft einer hohen Sichtbarkeit ab. Spezifische Risiken werden in ergänzenden, auf einzelne Tätigkeiten bezogenen Normen behandelt, zum Beispiel Schuhe für die Feuerwehr, elektrisch isolierende Schuhe, Schutzschuhe gegen Schnitte durch Kettensägen, Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien, Schuhe zum Schutz gegen flüssige Metallspritzer, Schutzschuhe für Motorradfahrer. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-04-01 AA „Fuß- und Beinschutz“ im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Gegenüber DIN EN ISO 20347:2012-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Begriffe wurden überarbeitet;
- Bild 1 bis Bild 4 wurden überarbeitet;
- Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3 wurden überarbeitet;
- Fersenbereich wurde festgelegt (5.2.3);
- Anforderung an die Rutschhemmung wurde überarbeitet (5.3.5 und 6.2.10) und Kennzeichnung „SR“ eingeführt;
- Anforderungen an die Nahtfestigkeit von Hybridschuhen wurden ergänzt (5.3.7);
- Anforderungen an Obermaterialien, die nicht die Wasserdampfdurchlässigkeit erfüllen, wurden erläutert (5.4.6);
- Anforderungen an die Abriebfestigkeit von Brandsohlen wurden überarbeitet (5.7.5);
- Anforderungen an die Laufsohle wurden überarbeitet (5.8);
- Abschnitt zur Dicke der Laufsohle wurde überarbeitet (5.8.1.1);
- Anforderungen an die Biegefestigkeit der Laufsohle wurden erläutert (5.8.4);
- bei den Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich wurde die Verweisung auf EN 12568 durch Verweisungen auf ISO 22568-3 und ISO 22568-4 ersetzt;
- bei den Anforderungen zur Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes wurde Grenzabweichungen hinzugefügt (6.2.3.1);
- früherer Anhang A „Hybridschuhe“ wurde in den allgemeinen Text aufgenommen (Tabelle 2, 6.2.5.2, Tabelle 15);
- optionale Anforderung an den Mittelfußschutz wurde überarbeitet (6.2.6);
- optionale Anforderung für Ãœberkappen „SC“ wurde ergänzt (6.2.9);
- optionale Anforderung für die Griffigkeit der Laufsohlen auf Leitern „LG“ wurde ergänzt (6.4.3);
- Anforderungen an die Kennzeichnung wurden überarbeitet (Tabelle 15 und Tabelle 16);
- Informationen zum Verfallsdatum wurden hinzugefügt (8.5);
- normativer Anhang A mit Anforderungen an angepasste Berufsschuhe wurde ergänzt;
- informativer Anhang B zur Beurteilung der Schuhe durch den Träger wurde ergänzt;
- informativer Anhang C zur Rutschhemmung wurde ergänzt;
- Anforderung an elektrisch isolierende Schuhe (EN 50321) wurden gestrichen;
- Anhang ZA wurde überarbeitet.
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