Geändert DIN EN ISO 20346:2020-06 – Entwurf Persönliche Schutzausrüstung – Schutzschuhe (ISO/DIS 20346:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 20346:2020 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN ISO 20346:2020-06 – Entwurf Persönliche Schutzausrüstung – Schutzschuhe (ISO/DIS 20346:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 20346:2020 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN ISO 20346:2020-06 – Entwurf Persönliche Schutzausrüstung – Schutzschuhe (ISO/DIS 20346:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 20346:2020

Dieses Dokument legt Grundanforderungen und (freiwillige) Zusatzanforderungen an Schutzschuhe für allgemeine Zwecke fest. Es umfasst zum Beispiel die Behandlung mechanischer Risiken, der Rutschhemmung, thermischer Risiken und ergonomischer Merkmale.

Es legt auch die Anforderungen an angepasste oder individuell angefertigte orthopädische Sicherheitsschuhe fest. Dieses Dokument deckt aufgrund der Interaktion mit der Kleidung (zum Beispiel Hosen, die das Schuhwerk bedecken) und den Bedingungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Schmutz, Schlamm) nicht die Eigenschaft einer hohen Sichtbarkeit ab.

Spezifische Risiken werden in ergänzenden, auf einzelne Tätigkeiten bezogenen Normen behandelt, zum Beispiel Schuhe für die Feuerwehr, elektrisch isolierende Schuhe, Schutzschuhe gegen Schnitte durch Kettensägen, Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien, Schuhe zum Schutz gegen flüssige Metallspritzer, Schutzschuhe für Motorradfahrer. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-04-01 AA „Fuß- und Beinschutz“ im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN ISO 20346:2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. die Begriffe wurden überarbeitet;
  2. Bild 1 bis Bild 4 wurden überarbeitet;
  3. Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3 wurden überarbeitet;
  4. der Fersenbereich wurde festgelegt (5.2.3);
  5. beim Zehenschutz wurde die Verweisung auf EN 12568 durch Verweisungen auf ISO 22568-1 und ISO 22568-2 ersetzt;
  6. die Anforderung an die Rutschhemmung wurden überarbeitet (5.3.5 und 6.2.10) und die Kennzeichnung „SR“ eingeführt;
  7. Anforderungen an die Nahtfestigkeit von Hybridschuhen wurden ergänzt (5.3.7);
  8. die Anforderung an Obermaterialien, die nicht die Wasserdampfdurchlässigkeit erfüllen wurden erläutert (5.4.6);
  9. die Anforderungen an die Abriebfestigkeit von Brandsohlen wurden überarbeitet (5.7.5);
  10. die Anforderungen an die Laufsohle wurden überarbeitet (5.8);
  11. der Abschnitt zur Dicke der Laufsohle wurde überarbeitet (5.8.1.1);
  12. die Anforderungen an die Biegefestigkeit der Laufsohle wurden erläutert (5.8.4);
  13. bei den Einlagen mit Widerstand gegen Durchstich wurde die Verweisung auf EN 12568 durch Verweisungen auf ISO 22568-3 und ISO 22568-4 ersetzt;
  14. bei den Anforderungen zur Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes wurde Grenzabweichungen hinzugefügt (6.2.3.1);
  15. der frühere Anhang A „Hybridschuhe“ wurde in den allgemeinen Text aufgenommen (Tabelle 2, 6.2.5.2, Tabelle 16);
  16. die optionale Anforderung an den Mittelfußschutz wurde überarbeitet (6.2.6);
  17. die optionale Anforderung an den Knöchelschutz wurde präzisiert (6.2.7);
  18. eine optionale Anforderung für Ãœberkappen „SC“ wurde ergänzt (6.2.9);
  19. eine optionale Anforderung für die Griffigkeit der Laufsohlen auf Leitern „LG“ wurde ergänzt (6.4.3);
  20. die Anforderungen an die Kennzeichnung wurden überarbeitet (Tabelle 16 und Tabelle 21);
  21. Informationen zum Verfallsdatum wurden hinzugefügt (8.5);
  22. ein normativer Anhang A mit Anforderungen an angepasste Schutzschuhe wurde ergänzt;
  23. ein informativer Anhang B zur Beurteilung der Schuhe durch den Träger wurde ergänzt;
  24. ein informativer Anhang C zur Rutschhemmung wurde ergänzt;
  25. die Anforderung an elektrisch isolierende Schuhe (EN 50321) wurden gestrichen;
  26. der Anhang ZA wurde überarbeitet;
  27. redaktionelle Ãœberarbeitung der Norm.

Detailliertere Informationen finden Sie hier