Geändert DIN EN ISO 11681-1:2019-09 Forstmaschinen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung für tragbare Kettensägen – Teil 1: Kettensägen für die Waldarbeit (ISO/DIS 11681-1:2019); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 11681-1:2019 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN ISO 11681-1:2019-09 Forstmaschinen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung für tragbare Kettensägen – Teil 1: Kettensägen für die Waldarbeit (ISO/DIS 11681-1:2019); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 11681-1:2019 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN ISO 11681-1:2019-09 Forstmaschinen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung für tragbare Kettensägen – Teil 1: Kettensägen für die Waldarbeit (ISO/DIS 11681-1:2019); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 11681-1:2019

Mit dem Entwurf zur Neufassung der DIN EN ISO 11681-1:2012-05 wurden Anforderungen an die Festigkeit und Zugänglichkeit der Kraftstoffleitungen aufgenommen sowie die Anforderungen an den Rückschlag- und Kettenstillstandswinkel klargestellt. Zudem wurde die Prüfung zur Betätigung der Gashebelsperre unter Berücksichtigung der Sägekettenbewegung beschrieben. In Bezug auf die Betriebsanleitung wurden unter „Technische Daten“ nicht sicherheitsrelevante Informationen gestrichen und unter Weitere Informationen Hinweise zum sicheren Startvorgang aufgenommen. Zur Prüfung der Aufkleber wurde in 5.2 „Kennzeichnung“ und 5.3 „Warnhinweise“ aufgenommen, dass diese alternativ auch nach ANSI/UL 969 erfolgen kann. Schließlich erfolgte auch eine Aktualisierung der normativen Verweisungen sowie eine vollständige Ãœberarbeitung des Anhang ZA. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 020-00-12 AA „Tragbare Forstmaschinen“ bei DIN zuständig.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN ISO 11681-1:2012-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. die normativen Verweisungen wurden aktualisiert;
  2. Anforderungen an die Festigkeit und Zugänglichkeit der Kraftstoffleitungen wurden aufgenommen;
  3. die Anforderungen an den Rückschlagwinkel und Kettenstillstandswinkel wurden klargestellt;
  4. die Prüfung zur Betätigung der Gashebelsperre unter Berücksichtigung der Sägekettenbewegung wurde beschrieben;
  5. nicht sicherheitsrelevanten Informationen wurden im Abschnitt Betriebsanleitung, Technische Daten gestrichen;
  6. in den Anforderungen an die Betriebsanleitung wurden in 5.1.3 d) Hinweise zum sicheren Startvorgang aufgenommen;
  7. in 5.2 „Kennzeichnung“ und 5.3 „Warnhinweise“ wurde aufgenommen, dass die Prüfung der Aufkleber alternativ auch nach ANSI/UL 969 erfolgen kann;
  8. der Anhang ZA wurde vollständig überarbeitet.

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