Geändert DIN EN 415-7:2022-09 – Entwurf Sicherheit von Verpackungsmaschinen – Teil 7: Kartonier- und Faltkistenpackmaschinen; Deutsche und Englische Fassung prEN 415-7:2022 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN 415-7:2022-09 – Entwurf Sicherheit von Verpackungsmaschinen – Teil 7: Kartonier- und Faltkistenpackmaschinen; Deutsche und Englische Fassung prEN 415-7:2022 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN 415-7:2022-09 – Entwurf Sicherheit von Verpackungsmaschinen – Teil 7: Kartonier- und Faltkistenpackmaschinen; Deutsche und Englische Fassung prEN 415-7:2022

Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für die Hauptarten von Kartoniermaschinen, Faltkisten-verpackungsmaschinen und Kistenbelade- und -entlademaschinen fest. Dieses Dokument erstreckt sich auf die Sicherheitsanforderungen für Entwurf, Konstruktion und alle Lebenszyklusphasen der Maschinen, einschließlich Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Einstellung, Instandhaltung und Reinigung der Maschinen. Dieser Teil der EN 415 gilt für Maschinen, die nach dem Erscheinungsdatum dieses Dokuments hergestellt werden. Ausnahmen:

Dieses Dokument gilt nicht für Dornrad-Faltschachtelform-, -füll- und -verschließmaschinen. Dornrad-Faltschachtelform-, -füll- und -verschließmaschinen werden durch EN 415-3:2021 abgedeckt. Dieses Dokument (prEN 415-7:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 146 „Verpackungsmaschinen – Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird.

Gegenüber DIN EN 415-7:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. der Anwendungsbereich umfasst nun Kartoniermaschinen;
  2. Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen;
  3. die normativen Verweisungen wurden geändert, um die vielen Änderungen zu berücksichtigen, die an B1- und B2-Normen vorgenommen wurden.

Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-22 AA „Kartonier- und Faltkistenpackmaschinen “ im Fachbereich „Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller von „Kartonier- und Faltkistenpackmaschinen“ sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Detailliertere Informationen finden Sie hier