Geändert DIN EN 358:2019-02 Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen – Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten; Deutsche Fassung EN 358:2018 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN 358:2019-02 Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen – Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten; Deutsche Fassung EN 358:2018 – Regel-Recht aktuell
DIN

Geändert DIN EN 358:2019-02 Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Abstürzen – Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten; Deutsche Fassung EN 358:2018

Wenn Arbeiten in der Höhe von kurzer Dauer sind oder aus technischen Gründen die Bereitstellung einer Arbeitsplattform, geeigneter Absperrungen und ähnlicher Sicherungen nicht praktikabel ist, können Stürze aus der Höhe beim korrekten Ausführen der jeweiligen Arbeiten durch das Tragen von persönlicher Absturzschutzausrüstung verhindert werden.

DIN EN 358 gilt für Gurte und Verbindungsmittel zum Zwecke der Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten. Sie legt die Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnungen und vom Hersteller bereitzustellenden Informationen fest. Sie gilt nicht für Verbindungsmittel zum Rückhalten mit einer festen Länge, die nicht in einen Gurt integriert sind. Diese werden durch DIN EN 354 abgedeckt. In Übereinstimmung mit DIN EN 358 hergestellte Ausrüstungen sollen den Anwender entweder davon abhalten, eine Position einzunehmen, von der ein Absturz erfolgen kann (Rückhaltesystem) oder ihn am Einsatzort in einer Position sichern, in der er sein Gewicht zwischen Taille und Füßen verteilen und kontrollieren kann (Arbeitsplatzpositionierung). Es ist unbedingt darauf hinzuweisen, dass eine solche persönliche Absturzschutzausrüstung von ihrer Konstruktion her nicht die erforderlichen Anforderungen für ein Auffangen erfüllt. Es kann erforderlich sein, sie durch kollektive oder persönliche Schutzmaßnahmen gegen Abstürze zu ergänzen. Die sichere Verwendung hängt in der Praxis von der effektiven Schulung und Unterweisung des Benutzers ab.

Arbeitsplatzpositionierungsgurte oder Rückhaltegurte sind nicht geeignet, wenn es ein unkontrolliertes Ausrutschrisiko für den Benutzer gibt, zum Beispiel bei Arbeiten auf einem steilen Dach oder nassen oder rutschigen Oberflächen, die dazu führen könnten, dass der Benutzer im Gurt hängt oder einer unbeabsichtigten Belastung durch den Gurt ausgesetzt ist. Für diese Norm ist das Gremium NA 075-03-01 AA „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“ bei DIN zuständig.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN 358:2000-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Titel geändert;
  2. im Anwendungsbereich Verbindungsmittel für Rückhaltegurte mit fester Länge, die nicht in einen Gurt integriert sind, ausgeschlossen;
  3. normative Verweisungen aktualisiert;
  4. Begriffe überarbeitet;
  5. Begriffe aufgenommen für Verbindungsmittel zum Rückhalten, Rückhaltegurt, Arbeitsplatzpositionierungsgurt, maximale Nennlast, Verschluss und Einstellelement;
  6. Abschnitt 4 „Anforderungen“ neu angeordnet;
  7. Anforderungen gestrichen für Mindestbreite für einen Arbeitsplatzpositionierungsgurt, in einen Auffanggurt integrierte Hüftgurte, Beingurtbänder und Schultergurtbänder, Länge des Verbindungsmittels, Verbindungsmittel zum Rückhalten mit einer festen Länge, die nicht in einen Gurt integriert sind, thermische Belastbarkeit und Verpackung;
  8. neue Anforderungen ergänzt für die Ausführung eines Arbeitsplatzpositionierungsgurtes und die Position der Befestigungselemente, Verschlüsse des Hüftgurtes zur Vermeidung unbeabsichtigten Öffnens, Verschlüsse mit zwei oder mehreren mechanischen Tastern und an die dynamische Belastbarkeit zur Aufnahme der maximalen Nennlast für Verbindungsmittel;
  9. in Abschnitt 5 „Prüfverfahren“ neue Bilder eingefügt, Prüfverfahren neu gegliedert sowie Prüfverfahren zu Werkstoffen, Ausführung und Konstruktion, Durchrutschen und dynamischer Belastbarkeit hinzugefügt;
  10. Prüfverfahren zur Korrosionsbeständigkeit geändert;
  11. neue Anforderungen in Abschnitt 6 „Kennzeichnung“ aufgenommen;
  12. Abschnitt 7 „Informationen des Herstellers“ überarbeitet;
  13. Abschnitt „Verpackung“ gestrichen;
  14. neue informative Anhänge aufgenommen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier Â