Geändert DIN EN 352-8:2021-03 Gehörschützer – Sicherheitstechnische Anforderungen – Teil 8: Kapselgehörschützer mit Audiounterhaltungseingang; Deutsche Fassung EN 352-8:2020 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN 352-8:2021-03 Gehörschützer – Sicherheitstechnische Anforderungen – Teil 8: Kapselgehörschützer mit Audiounterhaltungseingang; Deutsche Fassung EN 352-8:2020 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN 352-8:2021-03 Gehörschützer – Sicherheitstechnische Anforderungen – Teil 8: Kapselgehörschützer mit Audiounterhaltungseingang; Deutsche Fassung EN 352-8:2020

Dieses Dokument ist anzuwenden für Kapselgehörschützer mit Audiounterhaltungseingang. Es legt für die Integration der Tonwiedergabeeinrichtung für Unterhaltungszwecke Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen fest. Kapselgehörschützer mit Audiounterhaltungseingang sind mit einem drahtgebundenen oder drahtlosen System ausgestattet, über das Audioinhalte zu Unterhaltungszwecken wiedergegeben werden können.

Sie können einen Rundfunkempfänger oder Musik-Player enthalten oder über einen Audioeingang für externe Geräte verfügen. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, Warnsignale oder Warnmeldungen zu übermitteln. Durch die Produktnormen wird eine Begrenzung für den erzeugten Schalldruckpegel am Ohr festgelegt. Das Audiosignal für Unterhaltungszwecke kann mittels Funk (Rundfunk oder lokaler Werkssender) oder drahtgebunden oder durch andere Kommunikationssysteme, zum Beispiel Bluetooth, übertragen werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 075-02-01 AA „Gehörschutz“ bei DIN zuständig.

Diese Norm ersetzt DIN EN 352-8:2008-07 .

Beabsichtigter Ersatz zum 2021-03 für: DIN EN 352-8:2008-07 , DIN EN 352-8:2017-07 .

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN 352-8:2008-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. mit Bluetooth ausgestattete Produkte in 4.2.1 hinzugefügt;
  2. neue Anforderungen für Produkte mit elektrischem Audioeingang in 4.2.1.3 hinzugefügt;
  3. Abschnitt 5 entfernt (Verweisung auf EN 13819-3:2019, Abschnitt 7, hinzugefügt);
  4. Anhang A entfernt;
  5. redaktionelle Anpassung an die derzeitig geltenden Gestaltungsregeln.

Detailliertere Informationen finden Sie hier