Geändert DIN EN 13274-7:2019-09 Atemschutzgeräte – Prüfverfahren – Teil 7: Bestimmung des Durchlasses von Partikelfiltern; Deutsche Fassung EN 13274-7:2019
Diese Norm ist als Ergänzung zu den spezifischen Gerätenormen für Atemschutzgeräte vorgesehen. Prüfverfahren werden für vollständige Geräte oder Teile von Geräten festgelegt. Diese Norm legt das Verfahren zum Prüfen des Durchlasses von Partikelfiltern für Atemschutzgeräte fest. Es werden dazu zwei Prüfaerosole zum Messen des Filterdurchlasses verwendet: – Natriumchlorid; – Paraffinöl.
Das Prüfaerosol wird in die Prüfkammer geleitet, in der das zu prüfende partikelfiltrierende Gerät befestigt ist und das Aerosol strömt durch das Gerät. Die Aerosolkonzentration wird unmittelbar vor und hinter dem partikelfiltrierenden Gerät durch ein Fotometer gemessen.
Laboratorien sollten folgende Faktoren in Betracht ziehen:
- Die Prüfkammer sollte so gebaut sein, dass Schwankungen der Luftgeschwindigkeit über die Oberfläche des zu prüfenden Filters minimiert werden.
- Eine hohe lokalisierte Luftgeschwindigkeit kann zu einem unnatürlich hohen Durchlass für den Filter führen. Die vorgelegte Norm ist eine Prüfnorm und behandelt insbesondere Aspekte des Arbeitsschutzes und der (Produkt-)Sicherheit.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA Atemgeräte für Arbeit und Rettung im Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO) bei DIN.
Diese Norm ersetzt DIN EN 13274-7:2008-04 .
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Gegenüber DIN EN 13274-7:2008-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- a) Verweisung auf EN 13274-5 in Lagerprüfung (5.5) gelöscht;
- b) Prüfeinrichtung für Natriumchloridprüfung und Prüfbedingungen klargestellt und in einem Unterabschnitt zusammengefasst;
- c) Verfahren für Natriumchloridprüfung überarbeitet;
- d) Berechnung des Natriumchloriddurchlasses überarbeitet;
- e) Prüfeinrichtung für Paraffinölprüfung und Prüfbedingungen klargestellt und in einem Unterabschnitt zusammengefasst;
- f) Verfahren für Paraffinölprüfung überarbeitet; g) Bilder gegebenenfalls an die Änderungen der Prüfverfahren angepasst.
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