Geändert DIN EN 13094:2020-10 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter – Metalltanks mit Entleerung durch Schwerkraft – Auslegung und Bau; Deutsche Fassung EN 13094:2020 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN 13094:2020-10 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter – Metalltanks mit Entleerung durch Schwerkraft – Auslegung und Bau; Deutsche Fassung EN 13094:2020 – Regel-Recht aktuell
DIN

Geändert DIN EN 13094:2020-10 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter – Metalltanks mit Entleerung durch Schwerkraft – Auslegung und Bau; Deutsche Fassung EN 13094:2020

Dieses Dokument legt Anforderungen an die Auslegung und den Bau von Metalltanks mit Entleerung durch Schwerkraft fest, die für die Beförderung von Stoffen mit einem Dampfdruck von höchstens 110 kPa (1,1 bar) (absoluter Druck) bei 50 °C vorgesehen sind.

Dieses Dokument legt Anforderungen an Öffnungen, Verschlüsse, Rohrleitungen, Halterungen für die Bedienungsausrüstung und die bauliche Ausrüstung fest.

Abgesehen von durch den Tankkörper geführten Rohrleitungen legt dieses Dokument keine Anforderungen an Teile der Bedienungsausrüstung fest.

Dieses Dokument ist anzuwenden für Flugfeldtankfahrzeuge, wenn diese auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden. Es gilt auch für intermodale Tanks (zum Beispiel Tankcontainer und Tankwechselbehälter) für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Schiene.

Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für fest verbundene Eisenbahnkesselwagen.

Diese Norm ersetzt DIN EN 13094:2015-07 .

Beabsichtigter Ersatz zum 2020-10 für: DIN EN 13094:2015-07 , DIN EN 13094:2019-07 .

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN 13094:2015 07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Änderung des Anwendungsbereichs von Tanks mit niedrigem Druck zu Tanks mit Entleerung durch Schwerkraft und entsprechende Folgeänderungen;
  2. Aktualisierung der normativen Verweisungen;
  3. Änderungen von Begriffen, Symbolen und Abkürzungen;
  4. Vereinfachung der Anforderungen an die Bedienungsausrüstung durch Verweisung auf sich aus den Rechtsvorschriften ergebene Anforderungen;
  5. Klarstellung der bei einer niedrigeren Auslegungstemperatur erforderlichen Kerbschlagzähigkeit;
  6. neu aufgenommene Anforderungen an die Querschnittsform von Tankkörpern mit nicht kreisrundem Querschnitt, an Sümpfe und andere hervorstehende Teile und an seitliche oder untenliegende Ausschnitte, die innerhalb der Kontur des Tankkörpers liegen;
  7. Verdeutlichung der Anforderungen an den Nachweis zur Tankauslegung;
  8. Erweiterung der Anforderungen an die dynamischen Bedingungen, die für die Tankauslegung verwendet werden;
  9. Überarbeitung der Angaben für Überdruckbedingungen, sodass die Änderung des Anwendungsbereichs berücksichtigt wird;
  10. Verdeutlichung, dass sich höchstzulässige Spannungen auf die höchstzulässigen Membranspannungen beziehen;
  11. Erweiterung der Anforderungen an die Wanddicke des Tankkörpers, um Ausschnitte zu verdeutlichen und einzuschließen;
  12. Aufnahme einer bevorzugten Position für Bedienungsausrüstung, die am Tankscheitel angebracht ist;
  13. teilweise Lockerung der Beschränkung auf Trennwände in Längsrichtung;
  14. zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen, die durch den Tankkörper geführt werden;
  15. allgemeine Überarbeitung des Schutzes von am Tankscheitel angebrachter Bedienungsausrüstung;
  16. Aufnahme von Anforderungen an die elektrische Verbindung und Erdung;
  17. Änderung der Bewertungskriterien für Schweißnähte, die weder von Anhang D noch von EN 14025 abgedeckt werden;
  18. zur Untersuchung und Prüfung von Schweißnähten wird auf EN 12972 verwiesen;
  19. für Herstellungstoleranzen wird auf EN 12972 verwiesen;
  20. Aufnahme von Anforderungen an die Mindest-Kennzeichnung des Tankkörpers;
  21. Berücksichtigung von Anforderungen an das Tankschild durch Verweisung auf sich aus den Rechtsvorschriften ergebene Anforderungen;
  22. Verdeutlichung und Ãœberarbeitung der Anwendung der in Anhang A angegebenen verschiedenen Nachweisverfahren zur Tankauslegung;
  23. Aufnahme des Finite-Elemente-Verfahrens in Anhang B als ein Verfahren zur Bestimmung des spezifischen Arbeitsaufnahmevermögens;
  24. Änderungen zur Verdeutlichung der informativen Beispiele von Schweißnahtausführungen in Anhang D; und
  25. Aufnahme von Literaturhinweisen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier