Geändert DIN EN 13035-2:2020-07 – Entwurf Maschinen und Anlagen für die Herstellung, Be- und Verarbeitung von Flachglas – Sicherheitsanforderungen – Teil 2: Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren außerhalb des Werks; Deutsche und Englische Fassung prEN 13035-2:2020 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN 13035-2:2020-07 – Entwurf Maschinen und Anlagen für die Herstellung, Be- und Verarbeitung von Flachglas – Sicherheitsanforderungen – Teil 2: Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren außerhalb des Werks; Deutsche und Englische Fassung prEN 13035-2:2020 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN 13035-2:2020-07 – Entwurf Maschinen und Anlagen für die Herstellung, Be- und Verarbeitung von Flachglas – Sicherheitsanforderungen – Teil 2: Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren außerhalb des Werks; Deutsche und Englische Fassung prEN 13035-2:2020

Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

1.1 Dieses Dokument umfasst Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und die Installation von Einrichtungen, die für das Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas außerhalb des Werks vorgesehen sind. Es gilt für Maschinen innerhalb des Anwendungsbereichs von EU-Richtlinien sowie für durch nicht-harmonisierte Dokumente abgedeckte Einrichtungen.

1.2 Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für die folgenden Lagereinrichtungen (siehe 3.2.1), Handhabungseinrichtungen (siehe 3.2.2) und Transporteinrichtungen (siehe 3.2.3) für Flachglas außerhalb des Werks (siehe 3.1.1) fest:

  • auf Fahrzeugen montierte Reffs mit motorisierter Neigungswinkeleinstellung zum Laden und Entladen, die für den Straßentransport verwendet werden;
  • Innenladerfahrzeuge für den Straßentransport außerhalb des Werks, deren Laden und Entladen nur auf nahezu horizontalen und ausreichend stabilen Böden, die keine signifikanten Unebenheiten aufweisen, stattfindet;
  • spezifische selbstfahrende Einrichtungen zur Sicherung des Glases (Lastsicherungssysteme für Innenlader);
  • Einrichtungen zur Aufnahme einzelner Glasscheiben, fest verbundener Glasscheiben oder Glaspakete zum Transport zwischen verschiedenen Standorten, wobei die Haltekraft oder Hebekraft durch Motorkraft erzeugt wird.

1.3 Dieses Dokument legt zusätzliche Anforderungen für die folgenden Einrichtungen fest, die nicht durch EU-Richtlinien abgedeckt werden:

  • auf Fahrzeugen montierte Reffs ohne Neigungswinkeleinstellung zum Laden und Entladen, die für den Straßentransport verwendet werden;
  • bewegbare Gestelleinrichtungen, die für den Glastransport außerhalb des Werks vorgesehen sind (zum Beispiel Innenladergestelle, siehe Bild C.6);
  • Glassicherungseinrichtungen oder -systeme für Transportgestelle (zum Beispiel federgespannte Stäbe, (Sicherungs-)Stangen). Spezifische Gefährdungen, die auf die Verwendung innerhalb des Werks zurückzuführen sind, werden in EN 13035-1 behandelt.

1.4 Dieses Dokument befasst sich sowohl mit dem Straßen- als auch dem Schienentransport.

1.5 Dieses Dokument befasst sich mit Einrichtungen, die das Glas direkt berühren. Dieses Dokument gilt nicht für manuelle Handhabungseinrichtungen wie Tragegurte und manuelle Vakuum-Hebeeinrichtungen sowie alle Verpackungsmaterialien für Glas, die immer innerhalb des Werks geöffnet und geschlossen werden (siehe EN 13035-1). 4Zugmaschinen, Krane, Windenzüge und Gabelstapler sowie Elemente selbstfahrender Fahrzeuge, die nicht mit dem Glas in Berührung kommen, gehören nicht zum Anwendungsbereich. Dieses Dokument gilt nicht für den Transport von bereits verglasten Fenstern/Rahmen und nicht für Einrichtungen zum Transport auf andere Weise als auf der Straße oder der Schiene zum Beispiel auf Schiffen.

1.6 Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Anhang B). Dieses Dokument spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen während der Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung ausgehen. Gefährdungen durch Lärm wurden für keine Art der Einrichtungen im Anwendungsbereich dieses Dokuments als signifikant betrachtet.

1.7 Dieses Dokument gilt nicht für Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas außerhalb des Werks, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments als EN hergestellt sind. Dieses Dokument (prEN 13035-2:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen — Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN EN 13035-2:2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. 2.3: mechanische Festigkeit für kombinierten Transport aufgenommen;
  2. 6.1.6: Anpassungen der Bedienung der Ladungssicherungseinrichtungen in Inloadern;
  3. 7: Anpassungen zur Ausfallsicherheit von Vakuum-Hebezeugen.

Detailliertere Informationen finden Sie hier