Geändert DIN 14660:2019-08 – Entwurf Feuerwehrwesen – Personenschutzeinrichtung 230 V/16 A und 400 V/16 A für Einsatzkräfte | Regel-Recht aktuell Geändert DIN 14660:2019-08 – Entwurf Feuerwehrwesen – Personenschutzeinrichtung 230 V/16 A und 400 V/16 A für Einsatzkräfte – Regel-Recht aktuell
VDI

Geändert DIN 14660:2019-08 – Entwurf Feuerwehrwesen – Personenschutzeinrichtung 230 V/16 A und 400 V/16 A für Einsatzkräfte

Dieser Norm-Entwurf beschreibt Personenschutzeinrichtungen für Einsatzkräfte, die im Bereich der Feuerwehren und anderer Bedarfsträger als ortsveränderliche Schutzeinrichtung zur Verwendung in fremden Netzen (230 V~/400 V~/16 A) eingesetzt werden. Auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften (GUV-V C53, § 29 – Gefährdung durch elektrischen Strom) ist festgelegt, dass im Feuerwehreinsatz nur solche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eingesetzt werden, die entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind. Nach der Durchführungsanweisung ist diese Forderung erfüllt, wenn die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel den VDE-Bestimmungen über das Errichten von Niederspannungsanlagen bis 1 000 V entsprechen. Vorrangig sind im Einsatz für die Stromversorgung Stromerzeuger einzusetzen, die die Anforderungen nach DIN 14685 oder DIN 14686 und DIN 14687 erfüllen. Sollte in Ausnahmefällen auf Grund der Einsatzsituation ein anderer Speisepunkt erforderlich sein, darf der Anschluss nur über einen Personenschutzschalter erfolgen. Diese DIN-Norm definiert die technischen Eckpunkte und legt die Schutzziele auf Grund denkbarer Einsatzszenarien fest. Dieser Norm-Entwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-06-01 AA „Elektrische Betriebsmittel“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Gegenüber DIN SPEC 14660:2015-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. a) die Form II wird in dieser Norm gestrichen und Form III wird in Form II umbenannt;
  2. b) der Begriff „Schutzschalter“ wird durch den Begriff „Schutzorgan“ ersetzt;
  3. c) unter 4.2, Tabelle 2 werden die Anforderungen an die Gehäuse ergänzt;
  4. d) unter 5.2.4 wird das „TT-Netz“ ergänzt.

Detailliertere Informationen finden Sie hier