Geändert DGUV Regel 113-017 Tätigkeiten mit Explosivstoffen
Die DGUV ​Regel  wurde redaktionell überarbeitet. Die Regel enthält Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und Einrichtungen, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Darüber hinaus werden in dieser Regel ergänzende sicherheitstechnische Hinweise und Erläuterungen zur Gefahrstoffverordnung, zur Betriebssicherheitsverordnung sowie zum Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen gegeben.
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