Geändert DGUV Regel 113-006 „Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben“
Die DGUV Regel 113-006 beschreibt Anforderungen für den Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben. Sie soll insbesondere dabei unterstützen, gefährliche Wechselwirkungen zwischen den Fahrzeugen und den Explosivstoffen auszuschließen. Es werden konkrete Hinweise unter anderem zu den Themen Betriebsanweisung, Unterweisung, Beladen der Fahrzeuge, Wartung und Instandhaltung sowie zu den erforderlichen Prüfungen der Fahrzeuge gegeben.
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