Geändert DGUV Regel 110-004 Branche Backbetriebe
Die DGUV Regel 110-004 „Branche Backbetriebe“ enthält relevante Vorgaben bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Bäckereien, Konditoreien sowie sonstigen betroffenen Betrieben, insbesondere Regelungen zu Errichtung und Betrieb von Arbeitsstätten sowie zur Bereitstellung und zum Betrieb von Arbeitsmitteln. Sie weist auf Gefährdungen hin, denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind, und zeigt Lösungen in Form von passgenauen Maßnahmen auf.
Die vorliegende Branchenregel entstand auf Grundlage der bisherigen DGUV Regel 110-004 „Arbeiten in Backbetrieben“ (Stand Dezember 2007) und ersetzt diese unter Beibehaltung ihrer Nummer. Entsprechend wird die bisherige Regel mit dem Erscheinen dieser Branchenregel zurückgezogen.
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