Geändert DGUV Regel 105-049 Feuerwehren – Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49 | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Regel 105-049 Feuerwehren – Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49 – Regel-Recht aktuell
Vorschriften und Regelwerk der DGUV

Geändert DGUV Regel 105-049 Feuerwehren – Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49

Die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ dient der Erläuterung der Normtexte aus der überarbeiteten DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ nach ihrer Inkraftsetzung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.

Änderungen zur letzten Ausgabe Juni 2018:

Diese aktualisierte Fassung vom Mai 2025 wurde gegenüber der Ausgabe vom Juni 2018 im Abschnitt 2.4 (Seite 20, dritter Absatz von unten) und im Anhang 1 hinsichtlich ihres Bezugs zu den 2022 erschienenen „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ redaktionell angepasst.

Im Abschnitt 4.8 wurde die Benutzung von Wathosen konkretisiert.

  • Der Anhang 2 wurde aktualisiert.

Ausgabedatum: 06/2018

aktualisierte Fassung: 05/2025

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Juli 2025.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier