Geändert DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln – Regel-Recht aktuell
DGUV Regeln

Geändert DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Änderungen:

  • Die vorhergehende Fassung vom Januar 2004 wurde um 16 Kapitel erweitert;
    siehe Kapitel 2.24 bis 2.39
  • Aktualisierte Fassung 5. März 2007;
    siehe Abschnitte 2 und 3 sowie Kapitel 2.6, 2.12, 2.33 und Ergänzung des Kapitels 2.39;
    siehe auch Hinweis zum zwischenzeitlich zurückgezogenen Kapitel 2.13 und 2.34;
  • Aktualisierte Fassung März 2017
    Kapitel 2.32 und 2.33 wurden zurückgezogen und das Kapitel 2.36 überarbeitet
  • Aktualisierte Fassung Februar 2021
    Kapitel 2.3 zurückgezogen; siehe DGUV Informationen 209-008 „Presseneinrichter“ und DGUV Information 209-030 „Pressenprüfung“
  • Aktualisierte Fassung April 2021
    Kapitel 2.9 wurde zurückgezogen;
  • Aktualisierte Fassung Mai 2021
    Kapitel 2.8 und 2.21 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung Februar 2022
    Kapitel 2.7, 2.18 Teil B und 2.25 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung April 2022
    Kapitel 2.39 wurde zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung März 2023
    Kapitel 2.35, 2.37 und 2.38 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung Juli 2023;
    Kapitel 2.2 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung Juli 2024
    Kapitel 2.11 und 2.22 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung September 2024
    Kapitel 2.5, 2.19, 2.28 und 2.29 und wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung November 2024
    Kapitel 2.27 wurde zurückgezogen

Ausgabedatum: 04/2008
aktualisierte Fassung: 11/2024

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