Geändert DGUV Information 250-101 „Leitfaden für Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 250-101 „Leitfaden für Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 250-101 „Leitfaden für Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung“

Die DGUV Information 250-101 „Leitfaden für Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung“ ist aktualisiert worden. Sie will Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei der Beratungsaufgabe in Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung unterstützen.​ Insbesondere Kleinbetriebe benötigen bei diesem​ Thema​ oft​ fachkundige Unterstützung, damit sie diese gesetzliche Verpflichtung auch erfüllen können. Zudem liefert eine sorgfältig​ durchgeführte Gefährdungsbeurteilung auch eine maßgeschneiderte Grundlage für die bedarfsgerechte Tätigkeit des betriebsärztlichen Personals.

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