Geändert DGUV Information 215-442 Beleuchtung im Büro – Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Die Qualität der Beleuchtung im Arbeitsumfeld beeinflusst über das Sehen hinaus Aktivität und Wohlbefinden der Beschäftigten und wirkt sich so auch auf ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft aus. Eine schlechte Beleuchtung kann zu einer erhöhten Beanspruchung der Augen und frühzeitiger Ermüdung der Beschäftigten führen. Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, die hinsichtlich der Beleuchtung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) konkretisiert wird.
Diese DGUV Information 215-442 „Beleuchtung im Büro“ bietet Hilfen zur Planung der künstlichen Beleuchtung und zur Umsetzung der ASR A3.4 in Büroräumen. Gegenüber ihrer Vorgängerversion (Stand Oktober 2008) wurde sie grundlegend überarbeitet, an aktuelle rechtliche Bestimmungen angepasst und insbesondere um Aussagen zur Beleuchtung mit LEDs und zu neuen Formen der Büroarbeit erweitert. Sie beschreibt mögliche Beleuchtungskonzepte und Beleuchtungsarten für die Planung und gibt Hinweise zum Schalten, Steuern und Regeln sowie zur Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen. Im Teil 2 dieser Schrift werden für verschiedene Bürotypen beispielhafte Beleuchtungslösungen aufgeführt, die so oder in ähnlicher Form in die Praxis übernommen werden können.
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