Geändert DGUV Information 214-079 – Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen
Zehntausende Wechselbehälter (WB), sogenannte Wechselbrücken, sind in Deutschland im Einsatz. Der Transport von WB stellt an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Fahrerinnen und Fahrer besondere Anforderungen. Oft transportieren zum Beispiel Speditionsunternehmen nicht nur eigene, sondern auch gemietete und betriebsfremde WB. Die Übernahme- und Übergabeorte dieser sind meist keine betriebseigenen Arbeitsstätten, manchmal findet die Übergabe auf einem öffentlichen Parkplatz statt, was sich auch am Unfallgeschehen zeigt. Eine Unfallauswertung hat ergeben, dass circa zwei Drittel aller Unfälle beim Umgang mit WB auf betriebsfremden Arbeitsstätten stattfinden.
Diese DGUV Information soll Unternehmer unterstützen bei der
- Beschaffung von geeigneten Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen,
- Zurverfügungstellung von geeigneten Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen,
- Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenfestlegung sowie
- Unterweisung von Beschäftigten.
Diese DGUV Information soll Fahrerinnen bzw. Fahrer sowie das Ladepersonal unterstützen beim
- Bestimmungsgemäßen Verwenden von Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen,
- Erkennen von Gefährdungen sowie
- Verhüten von Unfällen und Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen.
Änderungen zur letzten Ausgabe Januar 2017:
- Neuer Titel: „Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen“
- Sprachliche Ãœberarbeitung
- Anpassung an den „Stand der Technik“ sowie rechtliche Vorgaben und Rechtsbezüge
- Anpassung hinsichtlich Stand der Technik und aktueller Vorschriftenbezüge
- Die wichtigsten Änderungen sind:
- Abstände an einem Übergabeplatz (Kapitel 4.2)
- Arbeitsschritte zum Absetzen von Wechselbehältern (Kapitel 5.2)
- Arbeitsschritte zum Aufnehmen von Wechselbehältern (Kapitel 5.4)
- Sicheres Arbeiten am und im Wechselbehälter (Kapitel 5.3)
- Prüfung von Wechselbehältern (Kapitel 6) inkl. eine Muster-Prüfliste (Anhang 3)
Ausgabedatum: 09/2011
aktualisierte Fassung: 05/2024
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