Geändert DGUV Information 213-030 Gefahrstoffe auf Bauhöfen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 213-030 Gefahrstoffe auf Bauhöfen – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 213-030 Gefahrstoffe auf Bauhöfen

Auf den Bau- und Betriebshöfen, Autobahn-, Straßen- und Flussmeistereien werden eine Vielzahl von Gefahrstoffen verwendet. Die überarbeitete DGUV Information 213-030 dient allen Personen, die auf Bauhöfen Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der dort tätigen Personen tragen, als Hilfestellung indem sie über Gefahrstoffe informiert, die in Bauhöfen bei typischen Reparatur- und Wartungsarbeiten zum Einsatz kommen oder freigesetzt werden, sowie über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen, auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben, hinweist, hilft, die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen aufzeigt, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.

Im Vergleich zur Ausgabe von 2011 dieser Information wurden diese Änderungen vorgenommen:

  • Die Schrift wurde dem aktuellen Gefahrstoffrecht angepasst. Dabei wurden auch die Regelungen aus GHS und REACH berücksichtigt.
  • Die Abschnitte Transport, Lagerung und Abfall wurden überarbeitet und der aktuellen Gesetzgebung angepasst.
  • Beim Thema Staub werden nun die technischen Möglichkeiten zur Staubreduzierung ausführlich beschrieben. Die Matrix zu Staubexposition bei Bauarbeiten ist im Anhang ergänzt worden.
  • Bei Asbest ist die Thematik Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern ergänzt worden.
  • Die Themen Lithiumionenbatterien, Epoxidharze, Reparaturbitumen und Bolzensetzgeräte wurden neu aufgenommen.
  • Die Betriebsanweisungen wurden aktualisiert und weitere Beispiele ergänzt.

Detailliertere Informationen finden Sie hier