geändert DGUV Information 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“
Die DGUV Information 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“ ist aktualisiert worden. Die Information erläutert – ergänzend zur DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ – den §10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie die §§8 und 25 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hinsichtlich der Ãœberwachung von allein arbeitenden Personen in Abhängigkeit der Bewertung der Gefährdung (vgl. auch Abbildung 1). Damit soll sichergestellt werden, dass in einem Notfall die notwendigen Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können – Beginn der Rettungskette1.
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