Geändert DGUV Information 209-068 Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung – Checkliste und Auswertungsbogen
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV), enthält im Anhang I einen eigenen Unterpunkt Nr. 1.1.6 „Ergonomie“. Vom Maschinenhersteller wird gefordert, dass Belästigung, Ermüdung und psychische Belastungen der Maschinenbedienpersonen unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien bereits bei der Konzeption der Maschine auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Zur Beurteilung der ergonomischen Gestaltung von Metallbearbeitungsmaschinen ist die DGUV Information 209-068 „Ergonomische Maschinengestaltung, Checkliste und Auswertungsbogen“ erarbeitet worden, die eine Fülle von normativen Anforderungen, Empfehlungen und Erläuterungen enthält und den Stand der Technik wiedergibt.
Neben der Verwendung der Checkliste als Arbeitshilfe bei der Konstruktion von Neumaschinen und von Maschinenumbauten ist diese als konkrete Handlungshilfe ebenfalls geeignet, den Betreiber bei der Abnahme von Maschinen oder Maschinenumbauten und bei einer Gefährdungsbeurteilung vorhandener Maschinen und der Festlegung von notwendigen Schutzmaßnahmen für eine sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln in Bezug auf ergonomische Prinzipien nach der Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere den §§ 3 und 4, zu unterstützen.
Die o.g. Checkliste wird durch eine zweite DGUV Information 209-069 mit dem Titel „Ergonomische Maschinengestaltung, Information zur Checkliste“ ergänzt. Diese erläutert und illustriert die diversen ergonomischen Anforderungen an die Maschinengestaltung.​
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