Geändert DGUV Information 209-015 Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 209-015 Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 209-015 Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

Die Instandhaltung ist eine der gefährlichsten Tätigkeiten. Grob geschätzt liegt die Unfallquote für Beschäftigte in der Instandhaltung rund 10 bis 20 Mal höher als für das Personal in der Fertigung. Durch eine gut organisierte Instandhaltung lässt sich diese Quote jedoch deutlich absenken.

Eines der größten Unfallrisiken bei der Instandhaltung ist das Arbeiten an in Betrieb befindlichen Anlagen bzw. Anlagenteilen. Diese Tätigkeiten sind zum Teil unumgänglich. Wird jedoch dabei die schon seit langem bekannte 4-Rang-Methode eingesetzt, können viele Unfälle vermieden werden.

Ebenfalls werden Maßnahmen zur Reduzierung die Unfälle während folgender Arbeiten aufgeführt:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr,
  • Arbeiten unter Spannung,
  • Transportarbeiten und
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen.

Detailliertere Details finden Sie hier