Geändert DGUV Information 208-031 Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast
Für Inventurarbeiten oder Arbeiten an hochgelegenen Aggregaten, Beleuchtungskörpern, Leitungen, Ventilen etc. wird häufig eine Arbeitsbühne auf den Gabelzinken von Flurförderzeugen mit Hubmast angebracht, um Personen in die entsprechende Arbeitsposition zu bringen. Diese Information enthält Hinweise zur Beschaffenheit, zu spezifischen Anforderungen sowie Empfehlungen zu Betrieb und Prüfung von Arbeitsbühnen. Sie wurde zuletzt im Mai 2020 überarbeitet und Änderungen, die sich durch die TRBS 2121-4:2019 ergeben, eingefügt. Außerdem wurden die Prüfungsanforderungen aktualisiert.
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